Vertreterversammlung 2020 im schriftlichen Verfahren

Mit der Auszählung der Stimmzettel gilt der 01.07.2020 als Tag der diesjährigen Vertreterversammlung. Aufsichtsrat und Vorstand der Genossenschaft hatten sich darauf verständigt, die Vertreterversammlung nicht in der gewohnten Präsenzveranstaltung, sondern in einem schriftlichen Umlaufverfahren abzuhalten. Diese Alternative hat der Gesetzgeber aufgrund der aktuellen Situation ausdrücklich eingeräumt. Die gewählten 62 Vertreter und Vertreterinnen haben zum 04.06.2020 die entsprechenden Einladungen, Informationen und Tagesordnungspunkte der „Versammlung“ erhalten. Anschließend konnten sie bis einschließlich 18.06.2020 Anträge stellen, Fragen einreichen und sich bei Bedarf zusätzlich informieren bzw. beraten lassen. Dieses erfolgte allerdings nicht. Bis einschließlich 30.06.2020 konnte im Folgenden über die Tagesordnungspunkte in einem separat verschickten Abstimmungsbogen entschieden werden. 52 von 62 Vertreter/innen haben sich an der Abstimmung beteiligt, dabei waren 2 Abstimmungsbögen leider ungültig.

Ein detailliertes Ergebnisprotokoll ist an alle Vertretern/innen mit Post vom 06.07.2020 versandt worden. Wir freuen uns sehr, dass der Jahresabschluss 2019, der Ergebnisverwendungsvorschlag und die Entlastungen allgemeine Zustimmung gefunden haben. Somit kann nun auch der Geschäftsbericht für das Jahr 2019 genutzt und veröffentlicht werden.

Satzungsgemäß listen wir im Folgenden die Tagesordnungspunkte der Vertreterversammlung 2020 auf:

Tagesordnung:

TOP 1 Feststellung des Jahresabschlusses 2019

„Die Vertreter genehmigen den Jahresabschluss 2019 wie vom Vorstand vorgelegt und vom Aufsichtsrat geprüft.“ – Einstimmig beschlossen

TOP 2 Beschlussfassung über den Ergebnisverwendungsvorschlag

„Der Vorstand schlägt – mit Genehmigung des Aufsichtsrats – vor, den Bilanzgewinn 2019 von 184.079,47 EUR wie folgt zu verwenden:

  1. Ausschüttung einer Dividende für 2019 von 4 %

= 182.698,40 EUR

  1. Einstellung in die anderen Ergebnisrücklagen

= 1.381,07 EUR.“

Der Auszahlungstermin der Dividende ist der 08.07.2020.

Die Vertreter stimmen dem Ergebnisverwendungsvorschlag zu. – Einstimmig beschlossen

TOP 3 Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019

„Die Vertreter erteilen dem Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr 2019.“ – Einstimmig beschlossen

TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

„Die Vertreter erteilen dem Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr 2019.“ – Einstimmig beschlossen

TOP 5 Beschränkungen für Kredite

Die Vertreterversammlung möge beschließen:

Bei der Gewährung von Krediten im Sinne von § 49 GenG an einen Schuldner sind folgende Grenzen einzuhalten:

  1. Im Rahmen von Nutzungsverträgen über Wohnungen ist die Stundung von Nutzungsgebühren und Betriebskosten zulässig bis zur Höhe von höchstens 3 monatlichen Entgelten.
  1. Im Rahmen von Nutzungsverträgen über Wohnungen ist die Vereinbarung von Ratenzahlungen von Nutzungsgebühren und Betriebskosten zulässig bis zur Höhe von höchstens 3 monatlichen Entgelten.
  1. Im Rahmen von Nutzungsverträgen über Gewerberäume ist die Stundung von Nutzungsgebühren und Betriebskosten zulässig bis zur Höhe von höchstens 3 monatlichen Entgelten.
  1. Im Rahmen von Nutzungsverträgen über Gewerberäume ist die Vereinbarung von Ratenzahlungen von Nutzungsgebühren und Betriebskosten zulässig bis zur Höhe von höchstens 3 monatlichen Entgelten. – 47 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen
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